Liebe Leserinnen und Leser,
schützen Sie nicht nur die Umwelt, sondern bereiten Sie auch Ihr Unternehmen auf eine sichere Zukunft vor. In diesem Sondernewsletter haben wir Ihnen verschiedene Impulse und Inhalte zum Thema Energieeffizienz zusammengefasst.
Gerne stehen wir Ihnen zusätzlich mit einem persönlichen und individuellen Beratungsgespräch zur Verfügung. Unsere Kollegin Sophia Koch (Tel. 0241 - 432 7624, Mail: sophia.koch@mail.aachen.de) berät Sie zu möglichen Maßnahmen, verfügbaren Fördermitteln und passenden Vernetzungsmöglichkeiten.
Eine Zusammenfassung der Beratungsleistungen und weitere Informationen finden Sie auch in unserem Flyer.
Nutzen Sie gerne auch unser Kontaktformular.
Wie wichtig ist den Aachener*innen die Nachhaltigkeit des Arbeitsgebers?
Bei einer Befragung des Oecher Panels zum Thema Nachhaltigkeit gaben 85 % der 336 befragten Aachener Bürger*innen an, dass Ihnen Nachhaltigkeitsbemühungen ihrer Arbeitgeber*innen wichtig oder sogar sehr wichtig sind. In puncto Beruf und Nachhaltigkeit ist es für die Mehrheit essentiell wichtig, dass sich Betriebe beim Thema Nachhaltigkeit engagieren – nach Einschätzung der befragten Personen setzt dies bisher jedoch weniger als die Hälfte der Betriebe tatsächlich um. Generell wird der/die Arbeitgeber*in jedoch in der Pflicht gesehen, das Thema Nachhaltigkeit am Arbeitsplatz voranzutreiben, um einen großen Impact zu liefern.
Die Arbeitnehmer*innen gaben dabei beispielsweise energetische Sanierungsarbeiten und Bestrebungen zur Klimaneutralität des Betriebs als relevante Maßnahmen an. Doch auch einfacher zu realisierende Maßnahmen, wie der Bezug von Ökostrom oder der Umstellung der Beleuchtung auf LED-Leuchten, werden in der Befragung als sinnvoll eingestuft. Natürlich kann jede*r Mitarbeitende ebenso einen Beitrag leisten, beispielsweise durch Nutzung des ÖPNV oder Elektroautos – dies ist jedoch aus Sicht der Befragten eher zweitrangig.
Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung – Was Sie jetzt wissen müssen
Am 1. September 2022 ist die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung von der Bundesregierung in Kraft getreten. Diese gilt bis zum 28. Februar 2023. Der Fokus liegt auf Einsparmaßnahmen in Gebäuden, weil dies ein einfacher und zugleich effizienter Weg ist, zeitnah Energie einzusparen. Durch die Einsparungsvorgaben soll die Energiesicherung im kommenden Winter gewährleistet, eine Notfallversorgung vermieden und gleichzeitig die Gasspeicher befüllt werden. Zusätzlich soll dadurch der Erdgasverbrauch in der Stromerzeugung gesenkt werden.
"Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb“ wieder geöffnet
Sie wollen eine veraltete Technik erneuern, eine Anlage vorzeitig ersetzen oder energieeffiziente Komponenten ergänzen? Dann könnte der Förderwettbewerb für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft das richtige für Sie sein! In dem akteurs-, sektor- und technologieoffenen Wettbewerb werden investive Maßnahmen gefördert, bei denen Unternehmen in neue hocheffiziente Technologien investieren sowie den Anteil der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme ausbauen. Voraussetzung ist, dass die Investitionen sich ohne Förderung erst nach einem Zeitraum von mindestens vier Jahren (energiekostenbezogene Amortisationszeit) rechnen würden. Ab sofort bis zum 03. November 2022 können Sie Ihre Projektskizze einreichen.
KfW-Zuschuss für Ladestationen für Elektrofahrzeuge endet
Schnell sein lohnt sich: Bei dem Förderprodukt „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen (441)“ erhalten Sie einen Zuschuss von 900 € pro installiertem Ladepunkt. Die Förderung kann über das KfW-Onlineportal vor Bestellung der Ladesäulen beantragt werden. Die KfW kündigte nun jedoch an, dass ein Zuschuss voraussichtlich nur noch bis Ende des Jahres möglich sein wird. Grund hierfür ist die Ausschöpfung der vorhandenen Mittel. Es wird empfohlen, möglichst frühzeitig einen Antrag zu stellen.
Änderungen beim Umweltbonus ab 2023
Für den 1. Januar 2023 wurden Anpassung an der als Umweltbonus bekannten Förderung angekündigt. Zunächst entfällt die Förderung von Plug-In-Hybriden. Die Förderung für batterieelektrischen und Brennstoffzellenfahrzeuge wird 3.000 bis 4.500 € betragen, abhängig vom Nettolistenpreis des Fahrzeugs. Ab September 2023 ist außerdem geplant, die Förderung auf Privatpersonen einzuschränken.
Jetzt ist also der richtige Zeitpunkt auf Elektromobilität in Ihrem Unternehmen umzusteigen! Informieren Sie sich über Förder- und Unterstützungsangebote bei unserer Kollegin Sophia Koch.
Gewerbeflächen für die Zukunft – innovativ. nachhaltig. erfolgreich.
Der direkte Austausch mit Fachleuten und best-practice-Beispiele vor Ort erkunden: Am 04.11.2022 bietet das cima-praxisforum in Aachen Einblicke in die erfolgreiche Transformation von bestehenden Gewerbegebieten und -immobilien. Wie entwickelt sich ein Technologiezentrum zu einem „Urban Village“? Wie schafft das größte Aachener Gewerbegebiet den Wandel zum ZukunftsRaum Aachen-Nord? Eine Fachtagung für Bürgermeister*innen, Wirtschaftsförderungen, Stadtplanung und die Immobilienbranche.